Die St. Katharinenkirche

Die St. Katharinenkirche an der Hauptwache ist die Kirche der St. Katharinengemeinde und Frankfurts evangelische Hauptkirche. Der spätgotische Hallenbau mit Barockportalen aus dem Jahr 1681 gilt als Vorbild anderer Kirchenbauten. Schon die Familie Goethe ging in die St. Katharinenkirche zum Gottesdienst.

Innenraum, im Vordergrund das Taufbecken
Innenraum, im Vordergrund das Taufbecken

1944 wurde die Kirche zerstört und 1954 wieder aufgebaut. Besonders sehenswert sind die gotische „Maria mit der Mondsichel“ im Innenraum an der Seitenwand,  im Turm eine spätgotische Katharinenfigur, die Emporenbilder aus dem 17. Jahrhundert und die Glasfenster von Charles Crodel.

Die Glocken von St. Katharinen hören sie auf folgendem Link

Sonntagsgottesdienste werden um 10 Uhr gefeiert, montags bis freitags findet um 12.30 Uhr ein Mittagsgebet statt.

Spätgotische Katharinenfigur
Spätgotische Katharinenfigur

Außerhalb der Gottesdienste ist die Kirche montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr geöffnet. Neben Gottesdiensten und Kirchenmusik finden in St. Katharinen immer wieder Ausstellungen, Vorträge u.ä. statt.

In St. Katharinen predigen regelmäßig die Gemeindepfarrerin Dr. Gita Leber sowie Stadtkirchenpfarrer Dr. Olaf Lewerenz. St. Katharinen ist Predigtstätte des Kirchenpräsidenten der Evang. Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung und des Stadtdekans Holger Kamlah.

Die dreiwöchige Obdachlosenspeisung im Januar ist Ausdruck des sozialen Engagements der Stadtkirche.

Glasfenster von Charles Crodel
Glasfenster von Charles Crodel

Die St. Katharinenkirche ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig zu erreichen. Alle S-Bahnen und viele U-Bahnen halten in der nahe gelegenen Station „Hauptwache“.

Sie erreichen die St. Katharinengemeinde unter folgender Adresse:

Gemeindebüro
Leerbachstraße 18
60 322 Frankfurt am Main

Telefon 069 – 77 06 77 0,  Fax  069 – 77 06 77 29
e-mail: info(at)st-katharinengemeinde.de
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr.

Evangelisch-lutherische St. Katharinengemeinde