Sterbende und ihre Angehörigen werden, sofern sie es wünschen, von der Pfarrerin oder dem Pfarrer der Gemeinde seelsorglich begleitet. Oft hilft es, bevor ein naher Angehöriger stirbt, bestimmte Abläufe und aufkommende Fragen zu klären. Jede/r der beiden kann dabei wichtige Beratung geben.
In der Regel sind es die Pietäten, die mit der Stadt Frankfurt die Termine für den Trauergottesdienst festlegen. Die Pfarrämter oder das Gemeindebüro werden von der jeweiligen Pietät benachrichtigt. Die zuständige Pfarrerin / der zuständige Pfarrer nimmt Kontakt zu den Angehörigen auf und vereinbart einen Termin zu einem Trauergespräch. Hier werden der Ablauf und die Inhalte des Trauergottesdienstes miteinander besprochen. Hilfreich ist es in diesem Gespräch, das Leben des verstorbenen Menschen zu erinnern. So kann die Einzigartigkeit des / der Verstorbenen und die lebendige Beziehung zu ihm / ihr Ausdruck finden in einem persönlichkeitsbezogenen Gedenken innerhalb des Trauergottesdienstes.
Die Gemeinde gedenkt der Verstorbenen, von denen sie an einem Wochentag in einem Trauergottesdienst Abschied genommen hat, am darauffolgenden Sonntag im Gemeindegottesdienst mit ihrer Fürbitte. Die Angehörigen und alle Anteilnehmenden sind zu diesem Gottesdienst immer um 10.00 Uhr in der St. Katharinenkirche an der Hauptwache herzlich eingeladen.
Am Totensonntag, dem Ewigkeitssonntag (Sonntag vor dem Ersten Advent), sind alle Angehörigen der Verstorbenen des zurückliegenden Kirchenjahres herzlich zu einem Gedenkgottesdienst in die St. Katharinenkirche eingeladen. Zu diesem Gottesdienst ergeht an die Angehörigen auch eine schriftliche Einladung.
Selbstverständlich begleiten die Pfarrerin oder der Pfarrer auch in der Zeit nach der Beerdigung seelsorglich trauernde Angehörige oder Freundinnen und Freunde, sofern der Wunsch dazu besteht.